Voraussetzungen
Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
neu ab Schuljahr 2021/2022
Das Sozialpädagogische Einführungsjahr ist ein beruflicher Vorbildungsweg für die Ausbildung zum*zur Erzieher*in. Für den Besuch werden folgende Voraussetzungen benötigt:
- Mittlerer Schulabschluss
- Ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein soll und Ihre Eignung für den Beruf des Erziehers / der Erzieherin ausweist
- Amtliches Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll
- Hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. B2-Sprachniveau)
Die Anmeldung erfolgt an der Fachakademie für Sozialpädagogik, an der später die Ausbildung zum*zur Erzieher*in erfolgt.
Fachakademie für Sozialpädagogik
Um in das erste Studienjahr an der Fachakademie aufgenommen zu werden, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- (Fach-) Abitur plus mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- Mittlerer Schulabschluss sowie eine einschlägige berufliche Vorbildung durch
- eine einschlägige Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren plus mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Seminar (SPS) oder ein erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) oder
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren
Für Ihre persönlichen Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich zur Beratung gerne direkt an die Fachakademie.
Die Ausbildung an der Fachakademie ist AFBG (Aufstiegs-BaföG) förderfähig.