Prüfungsfächer
Podologie
Die Ausbildung wird durch ein staatliches Examen abgeschlossen. Das Examen gliedert sich in:
Schriftliche Prüfung
- Berufs-Gesetzes und Staatskunde; Psychologie, Pädagogik und Soziologie
- Anatomie und Physiologie
- Allgemeine Krankheitslehre
Praktische Prüfung
- Podologische Behandlungsmaßnahmen
- Podologische Materialien und Hilfsmittel
Mündliche Prüfung
- Theoretische Grundlagen der Podologie
- Spezielle Krankheitslehre
- Arzneimittellehre, Material und Warenkunde
- Hygiene und Mikrobiologie
Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung Podologin / Podologe zu führen und eine dementsprechende Tätigkeit auszuüben.