Voraussetzungen
Mit folgenden Voraussetzungen werden Sie ins erste Schuljahr aufgenommen:
- erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist nicht erforderlich bei Bewerbern, die bis zur Aufnahme in die Fachschule nicht zum Besuch der Berufsschule verpflichtet waren und diese auch nicht als Berufsschulberechtigte besucht haben) und
- eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und
- eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder
- eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren
Bei Teilzeitunterricht kann die spätere einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Besuchs der Fachschule abgeleistet werden.
Verkürzungsmöglichkeit
- bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sind Verkürzungen möglich - dies besprechen Sie mit der Fachschule Ihrer Wahl am besten persönlich