Prüfungsfächer
Logopädie
Die Ausbildung wird durch ein staatliches Examen abgeschlossen. Das Examen gliedert sich in:
Theorie
- Logopädie
- Phoniatrie einschl. HNO
- Neurologie und Psychiatrie
- Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
- Audiologie und Pädaudiologie
In diesen Fächern sind in je einer Aufsichtsarbeit von 90 Minuten an zwei aufeinander folgenden Tagen schriftlich gestellte Fragen zu beantworten. Kenntnisse in Anatomie und Physiologie sollen in die Prüfung einbezogen werden.
Praxis
Der Praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die angewandte Logopädie. Es sind nach LogAPrO zwei praktische Prüfungen abzulegen:
- Langzeitprüfung (LZP)
Die Behandlung des Patienten erfolgt bis zum Ende des Prüfungspraktikums. Während der praktischen Prüfung hat der Prüfling eine Behandlung durchzuführen. Während des Prüfungspraktikums ist für den Patienten eine Behandlungsdokumentation in Form einer Patientenakte vom Prüfling selbstständig zu führen.
- Kurzzeitprüfung (KZP)
Der Prüfling hat an einem ihm unbekannten Patienten oder einer Gruppe von solchen eine
Behandlung durchzuführen.
Die zu behandelnden Störungsbilder in der LZP und KZP sind nicht identisch.
Die Auswahl und Zuweisung der Patienten erfolgt generell durch den Prüfungsausschuss.
Mündliche Prüfung
- Logopädie
- Phoniatrie einschl. HNO und Stimme
- Pädagogik und Sonderpädagogik
- Psychologie und klinische Psychologie
- Phonetik und Linguistik
Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde zu führen und eine dementsprechende Tätigkeit auszuüben.