Voraussetzungen
Im Vorfeld der Ausbildung steht eine umfassende Beratung über Zulassung, Fördermöglichkeiten und Anforderungen der Ausbildung zur Verfügung. Ein*e Mitarbeiter*in der Schule Ihrer Wahl unterstützt Sie während der gesamten Ausbildungsdauer. Nachzuweisen sind:
- eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (Verfahrensmechaniker*in für Kunststoff- und Kautschuktechnik, Werkzeugmechaniker*in, Industriemechaniker*in oder Maschinen- und Anlagenführer*in - Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik -) und
- eine wenigstens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit
(diese kann zur Hälfte während des Fachschulbesuchs erworben werden) oder - eine einschlägige betriebliche Praxis von mindestens 7 Jahren
Bewerber*innen mit Facharbeiterprüfung in anderen Kunststoff oder Metall verarbeitenden Berufen und entsprechender Berufserfahrung können auf Antrag zugelassen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Aufnahme in die laufende Ausbildung möglich.