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Voraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen für Heilerziehungspflege – 2 jährige Form

Die Aufnahme an die Fachschule setzt voraus:

  1. einen mittleren Schulabschluss,
  2. eine einschlägige berufliche Vorbildung durch ... 
    ... eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung,
    ... eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit,
    ... eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit, 
    ... eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts oder
    ....eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe 

Hat die Bewerberin oder der Bewerber die allgemeine Hochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, kann die notwendige Dauer der einschlägigen beruflichen Vorbildung durch die einschlägige Berufstätigkeit oder der Führung eines Mehrpersonenhaushalts um bis zu ein Jahr vermindert werden.

Aufnahmevoraussetzungen für Heilerziehungspflege – 3 jährige Form

Die Aufnahme an die Fachschule setzt voraus:

  1. einen mittleren Schulabschluss und
  2. eine einschlägige berufliche Vorbildung durch...
    ... eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder
    ... eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und einem Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit oder
    ... ein erfolgreich abgeschlossenes 
    ... sozialpädagogisches Seminar oder 
    ... sozialpädagogisches Einführungsjahr oder 
    ... heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr oder
  3. eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe oder
    eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit, oder
  4. eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaltes* oder 
  5. die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit

Aufnahmevoraussetzungen für Heilerziehungspflegehilfe

Die Aufnahme an die Fachschule setzt voraus:

  1. den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und
  2. eine einschlägige berufliche Vorbildung durch
  3. ...eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder 
    ...eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder
    ...eine. abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens einem Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit oder
  4. eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes* oder
  5. die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit 

Bei allen drei Ausbildungen sind immer vorzulegen

  1. die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist und ausweist, dass die Bewerberin oder der Bewerber für den Beruf geeignet ist. und
  2. Die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist und
  3. die persönliche Eignung für den Beruf gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf.

Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen zum Beispiel aufgrund des bisherigen Bildungsstandes und des beruflichen Werdegangs wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartner an der Schule Ihrer Wahl.

*Aufnahme mit Zustimmung der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde.