Prüfungsfächer
Ergotherapie
Die Ausbildung wird durch ein staatliches Examen abgeschlossen. Das Examen gliedert sich in:
Schriftliche Prüfungen
- Fächergruppe 1: Allgemeine und spezielle Krankheitslehre sowie Arbeitsmedizin
- Fächergruppe 2: Psychologie und Pädagogik sowie Berufs- und Staatskunde
- Fächergruppe 3: Ergotherapeutischen Behandlungsverfahren in Theorie
(motorisch-funktionell, neuropsychologisch, neurophysiologisch, psychosozial, arbeitstherapeutisch)
Praktische Prüfung am Patienten
- aus einem der vier Bereiche der Praktischen Ausbildung
Handwerklich-gestalterische Prüfung
- nach Losverfahren aus einem Pool von handwerklich-gestalterischen Fächern
Mündliche Prüfung
- Biologie, Anatomie, Physiologie
- Grundlagen der Ergotherapie
- Medizinsoziologie, Gerontologie
Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Ergotherapeutin / staatlich anerkannter Ergotherapeut zu führen und eine dementsprechende Tätigkeit auszuüben.
Bitte beachten Sie
Wenn Sie sich an einer staatlich genehmigten Schule bewerben, fragen Sie bitte nach den Prüfungbestimmungen. Hier kann es veränderte Prüfungsrichtlinien geben.